Hochschulpolitik Überblick

StuPa, AStA, FsRK, Fachschaft, Senat
Innerhalb der Fakultät Physik gibt es zwei große Gremien: Den Fakultätsrat (FAR) und den Fachschaftsrat (FSR).

Der Fakultätsrat (FAR) ist das höchste Gremium innerhalb einer Fakultät. Dort sitzen neben Professoren auch Vertreter der Studierenden und der wissenschaftlichen sowie technischen Mitarbeiter. Die Professoren sind jedoch in der Mehrheit. Hier werden Personalfragen, sowie über die Verwendung des Budgets und der Sachmittel der Fakultät entschieden. Weiter ist der FAR für die grundsätzliche Struktur der Forschung und Lehre verantwortlich. So gehören neben der Wahl des Dekans z.B. die Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen zu seinen Aufgaben. Zur Ausarbeitung einzelner Themenpunkte können Ausschüsse gegründet werden.

Der Fachschaftsrat (FSR) hingegen besteht ausschließlich aus Studenten. Er ist eure Intressensvertretung und damit erste Anlaufstelle (siehe Artikel zur Fachschaftsarbeit). Der FSR entsendet Vertreter in die sog. Fachschaftsrätekonferenz (FsRK). Dieses Gremium dient zum Austausch und der Diskussion über fachschaftsübergreifende Themen. Als höchstes Vertretungsorgan der Fachschaften, obliegt ihr außerdem die Verteilung der Selbstbewirtschaftungsmittel (SBM). Als uniübergreifende Studentenvertretungen verstehen sich die ZaPF (Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften), welche halbjährig als Konferenz aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften (u.a. auch aus Österreich und der Schweiz) stattfindet, und die jDPG (junge Deutsche Physikalische Gesellschaft).

Das höchste Uni-interne Gremium der „Verfassten Studierendenschaft“ ist das Studierendenparlament (StuPa). Es kann quasi über alle die Studierenden betreffenden Fragen entscheiden. Hier werden unter anderem der Haushaltsplan, sowie über Wahl- und Beitragsordnungen (z.B. zum NRW-Ticket) und Grundsatzfragen entschieden. Einer geringen Gesamtbeteiligung zum Trotz gehört eine vergleichsweise hohe Wahlbeteiligung der Physiker zur guten Tradition in unser Fachschaft. Das StuPa stellt und kontrolliert außerdem den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Der AStA ist so etwas wie die Exekutive, die die StuPa-Beschlüsse umsetzt. Er ist die Vertretung der gesamten Studierendenschaft gegenüber Rektorat, Kanzler, Verwaltung usw. Für die verschiedenen Aufgaben von Finanzen über Bildung, Kultur, Politik bis zum Sozialen wurden sog. Referate eingerichtet, in die (neben Aktionen wie z.B. Zeitung, Demos) ein Großteil des Budgets geht. Außerdem bietet der AStA viele Serviceleistungen und Hilfe an (siehe AStA Büro in der EF50) und überwacht er die Wahlen der Fachschaftsräte.

Der Senat – im Sommersemester gewählt – ist so etwas wie das Parlament der Uni. Dabei darf er zwar nicht über die Mittelverteilung oder Verwaltung entscheiden, ist aber für Belange in Lehre und Forschung, die die gesamte Hochschule betreffen, zuständig. Über Rahmenordnungen, wie Prüfungsordnungen und Zulassungszahlen (N.C.) wird hier entschieden. Neben Befugnissen im Bezug auf zentrale Einrichtungen (Bib, Sprachenzentrum…), kontrolliert der Senat das Rektorat. Dieses wird von Prof. Dr. Manfred Bayer geleitet und ist die oberste Leitung der Uni. Es hat das Sagen über alles, was nicht ausdrücklich an Gremien deligiert wurde, wie die Geldmittelverteilung oder Fragen bzgl. der Personalentwicklung und Bebauung.

Das Rektorat wird vom Hochschulrat gewählt, welcher aus acht explizit Uniexternen aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft besteht, die vom Ministerium in Düsseldorf eingesetzt wurden.